Anlage
Die Tennisplätze befinden sich am westlichen Ortsrand von Appen und sind eingebunden in die gesamte Sportanlage des TuS Appen. Sie sind erreichbar entweder über die Strassenführung Schulstrasse-Almtweg oder über Diestelkamp. Die Tennisanlage besteht aus 6 Grandplätzen, alle in hervorragendem Zustand. Ferner befindet sich ein Clubhaus mit Umkleide- und Duschräumen auf der Anlage.
Hausordnung
Jedes Mitglied ist angehalten mitzuhelfen und dafür zu sorgen, dass die Tennisanlage einschließlich Clubhaus, Einrichtungen und Außenanlage pfleglich und ordentlich genutzt sowie behandelt wird.
Die Freiluft-Tennissaison beginnt am 1. Mai und endet am 30. September eines jeden Jahres. Wenn die Witterung es erlaubt, kann der Abteilungsvorstand die Nutzungszeit der Tennisanlage vor den 1. Mai und über den 30. September hinaus verändern.
Die Tennisplätze dürfen während dieser Jahreszeit solange genutzt werden, wie das Tageslicht das Tennisspielen ermöglicht. Die Nutzung des Clubhauses ist für die Tennisspieler/innen auch über diese Zeit hinaus erlaubt. Der Abteilungsvorstand kann einzelne Räume oder Einrichtungsgegenstände von der allg. Nutzung ausnehmen. Außerhalb der Freiluftsaison bedarf die Nutzung des Clubhauses durch Mitglieder der Tennisabteilung der Genehmigung des Tennisvorstandes.
Wird das Clubhaus Gruppen der Tennisabteilung zu gesellschaftlichen Zwecken zur Verfügung gestellt, so ist das Clubhaus dem Abteilungsvorstand am nächsten morgen bis spätestens 9.00 Uhr wieder sauber zu übergeben. Ansonsten werden Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Das Clubhaus kann nicht von Einzelpersonen für private Zwecke genutzt werden.
Das Clubhaus darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Es muss verschlossen sein (auf verriegelte Fenster und ausgeschaltete Energieversorgung ist unbedingt zu achten!), sofern sich niemand auf der Tennisanlage befindet. Gleiches gilt sinngemäß für die Türen in der Umzäunung der Tennisanlage. Wer als letzter die Tennisanlage verlässt, egal zu welcher Zeit, ist für das Verschließen der Clubhaus- und Umzäunungstüren verantwortlich. Die im Vorraum angebrachten Pläne, Tafeln, Ranglisten u.ä. dürfen nur vom Abteilungsvorstand geführt und aktualisiert werden.
Das Rauchen im Clubhaus ist nicht gestattet.
Speisen und Getränke dürfen auf der Tennisanlage nicht zu kommerziellen Zwecken abgegeben werden. Zur Deckung eigener Kosten darf aber ein angemessenes Entgelt verlangt werden.
Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.
Die Pflege und Sauberhaltung der Tennisanlage einschließlich Clubhaus organisiert der Abteilungsvorstand (z.B. durch Ableisten von Arbeitsstunden durch die Mitglieder der Tennisabteilung), ansonsten siehe Pkt. 1 dieser Hausordnung.
Die Sicherstellung der Aufsicht über die Tennisanlage organisiert der Abteilungsvorstand. Jedes Mitglied des Abteilungsvorstandes ist berechtigt, bei Abwesenheit des 1. Vorsitzenden das Hausrecht auszuüben.
Die Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung des TuS Appen ist Bestandteil dieser Hausordnung.
Bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich Hausordnung bzw. -nutzung entscheidet der Abteilungsvorstand oder eine von ihm beauftragte Person.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Ordnungsmaßnahmen gem. der Abteilungsordnung eingeleitet werden
Tennisabteilung des TuS Appen
Abteilungsvorstand
März 2008